Tarif
Der Preis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen
Netto-Arbeitspreis
Der Nettoarbeitspreis wird von EEG R2 festgelegt und bestimmt zum größten Teil den Tarif. Für die EEG R2 ist entscheidend, dass sowohl Verbraucher als auch Einspeiser dieselben Ausgangsbedingungen besitzen, um eine für beide Seiten vorteilhafte Situation zu schaffen und einen wettbewerbsfähigen Tarif im Vergleich zu herkömmlichen Stromanbietern zu ermöglichen.
Die kWh wird im EEG R2 mit 10 Cent gehandelt – exklusive Verrechnungsanteil.
Verrechnungsanteil
Im Verrechnungsanteil von 1 ct sind die Erhaltungskosten der EEG R2 enthalten, wie die laufende Abrechnung, die Verrechnungssoftware, der Verrechnungsprozess, die Rechnungsstellung und die steuerliche Abwicklung.
Netzkosten
Die Netzkosten, die vom jeweiligen Energielieferanten bzw. Netzbetreiber erhoben werden, umfassen Gebühren für die
Netznutzung, Netzverluste, Messdienstleistungen und gegebenenfalls Blindleistungslieferungen.
Bei Strom, der aus der EEG R2 bezogen wird, wird der Abzug von 28% der Netzkosten auf der entsprechenden Rechnung (Energielieferant oder Netzbetreiber) ausgewiesen.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wurde gestrichen. Es werden Ihnen nur noch jene Kosten verrechnet bzw. Gutschriften gutgeschrieben, die sich aus Ihrem Strombezug oder Ihrer Einspeisung über das EEG R2 ergeben. Keine monatlichen Gebühren mehr!
Bei den Abnehmern sowie bei umsatzsteuerpflichtigen Einspeisern kommt die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer in Höhe von 20% zur Verrechnung.